Regelwerk Bootssportfreunde Bürgstadt e.V.

Download
Verhaltensregeln BSF.pdf
Adobe Acrobat Dokument 60.0 KB

Regelwerk Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.

Download
Verhaltensregeln BMYV.pdf
Adobe Acrobat Dokument 119.3 KB


 

- Stammtische fallen bis auf weiteres aus

 


UPDATE 21.02.2021

 

Hallo zusammen,

 

der Frühling naht ! Die Tage werden länger, das Wetter milder und die Sonne zeigt sich schon ganz kräftig.

Inzwischen steht der eine oder andere schon wieder am Main und möchte Boot fahren.

 

Auch Tagesslipper rufen schon an, warum im Gasthof Centgraf keine Schlüssel hinterlegt sind.

 

Ich möchte deshalb noch mal auf folgendes Hinweisen:

 

Nach wie vor gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung.

Auf Grund des fallenden Inzidenzwertes wurde zuletzt lediglich die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.

Neben dem Weg zur Arbeit, dem Arzt oder zum Einkaufen ist Sport möglich. Jedoch ist dabei immer von „körperlicher Ertüchtigung“ die Rede.

 

Boot fahren (sowie auch Motorradfahren) zählt daher nicht zum „Ertüchtigungssport“ und ist nach wie vor nicht gestattet.

 

Aus diesem Grund ist das Nutzen der Slipanlage weiterhin untersagt.

Wer sich trotzdem vom schönen Wetter hinreisen lässt Boot zu fahren, tut diese auf eigene Verantwortung.

 

Ich hoffe, baldmöglichst alles wieder frei geben zu können.

 

 


UPDATE 02.11.2020

 

Hallo zusammen,

 

Corona 2.0.

Wie schon im Frühjahr gibt es aktuell wieder zahlreiche Einschränkungen.

Da wir Mitglieder und Gäste haben, die das ganze Jahr hinweg die Slipanlage nutzten, möchte ich kurz über das aktuelle Regelwerk informieren:

 

Bootsfahren und auch das slippen ist nach wie vor erlaubt. Aber.

 

Es gab am Wochenende eine Ergänzung zum 8. Bayerischen Infektionsschutzgesetz.

Demnach ist Individualsport und die dadurch verbundene Nutzung von Sportanlagen erlaubt.

Jedoch nur zur Nutzung mit keinen weiteren Personen aus anderen Hausständen.

 

Den Link zu den aktuellen Terminen spare ich mir an der Stelle. Durch die Schließung der Restaurants fällt der Stammtisch vorerst aus.

Die Durchführung des für den 23.12. angesetzte Glühweinumtrunk bleibt derzeit noch offen, ebenso die Winterwanderung in 01/2021. 


UPDATE 24.05.2020

 

Da immer wieder danach gefragt wird: Es ist möglich Personen EINES weiteren Hausstandes auf dem Boot mit zunehmen.

 


UPDATE 09.05.2020

 

Hallo zusammen,

 

wie schon Anfang der Woche mitgeteilt, liegt inzwischen die offizielle Formulierung der Wasserschutzpolizei vor.

 

"nach Abklärung mit unserem Ministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass ab Montag, 11.05.2020  

das Fahren mit Motor und Segelbooten direkt aus den Häfen und Liegeplätzen heraus erlaubt ist.

Ebenso ist das Kranen bzw. Slippen der Boote und das Einbringen der Schwimmstege gestattet."

 

Voraussetzung ist ein Hygieneschutzkonzept (auch im Freien geltend)

Vom BMYV werden noch entsprechende Richtlinien ausgearbeitet, nachfolgend die ersten Regulierungen um den Betrieb aufnehmen zu können.

 

Daraus ergibt sich, das ab Montag 11.5. folgendes auf unserer Anlage gilt:

·         Grundsätzlich das Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

·         Hygieneschutzkonzept:

o    Abstand halten, min. 1,5 Meter

o    Das Fährershäuschen bleibt geschlossen und darf nicht betreten werden (nur zur Wartung der Installation)!

o    Nur zweckmäßige Nutzung, d.h.: Ankommen, slippen, weg fahren.

o    Keine Gruppenbildung (Ergibt sich auch aus Gesetzestext)

o    Bitte nicht unnötig an der Anlage verweilen (Achtung, das ergibt sich auch aus dem Gesetzestext)

o    Vermeidung von Warteschlangen: Wenn jemand anders slippt, wartet bitte am Auto, oder am Boot, nicht daneben stehen.

o    Wir behalten uns vor die Regelung nochmals anzupassen

o    Entsprechende Beschilderungen werden am Montag an Schranken und Häuschen angebracht.

 

Zusätzliche Hinweise an der Stelle:

·         Im Päckchen ankern: Auch hier gilt die 5 Personen-Regelung

 

Sobald sich Neuerungen ergeben werden wir wieder informieren.

 

Freuen wir uns, das wir wieder unserem schönen Hobby nachgehen können.

Ein großes DANKESCHÖN an alle, die sich in den letzten Woche an das Nutzungsverbot gehalten haben, auch wenn das Wetter so verlockend war

Meine Bitte: Haltet Euch weiterhin an die aufgestellten Regeln. Wir können wieder fahren, sicher schneller als gedacht, wir wollen dass das auch so bleibt.

 

Zu den kommenden Terminen:

 

·         Generalversammlung  noch offen

·         Arbeitseinsatz noch offen

·         Stammtische sind erstmal alle abgesagt

·         Ausfahrt wird verschoben

 

Und jetzt viel Spaß, wir sehen uns auf dem Wasser J

 

 

Weitere Infos: www.bootssportfreunde-buergstadt.de
Termin: /termine    Corona: /corona    Newsletter: /newsletter    Newsfeed: /newsfeed


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bootssportfreunde Bürgstadt e.V.

 

Sebastian Wünsch

 

-1. Vorsitzender-


UPDATE 07.05.2020

 

Da die Rechtslage noch nicht eindeutig ist, bleibt der Slipbetrieb und die Anlage als solches weiterhin geschlossen.

Der Sport an sich ist ab 11.05. wieder zugelassen, jedoch muss das Vereinsgelände weiterhin geschlossen bleiben.


UPDATE 05.05.2020

 

Hallo zusammen,

 

heute wurde durch den bayerischen Ministerpräsidenten Bekannt gegeben,

das Individualsport, unter den auch Boot fahren fällt, ab Montag 11.05.2020 wieder freigegeben ist.

Was dabei noch nicht klar formuliert ist: Welche Auswirkungen das auf das Öffnen von Vereinsgeländen hat.

Beispiel Baden-Württemberg: Boot fahren ist bereits erlaubt, aber nur an öffentlichen Slipanlagen, wozu wir nicht zählen.

 

Wovon wir aber ausgehen:

 

Die heute von Herrn Söder erwähnten Reithallen oder Golfplätze sind genau genommen Vereinsgelände.

Da auch dieser wieder zugänglich sein sollen haben wir folgendes Beschlossen:

 

Ab MONATG 11.05.2020 gilt:

 

-       Slippen und Nutzen unserer Anlage in Bürgstadt ist wieder gestattet.

-       Zwischen Personen die nicht miteinander verwandt sind, oder im gleichen Hausstand leben: Mindestabstand 1,5 Meter.

-       Keine „Grüppchenbildung“ auf dem Parkplatz oder an der Mauer, es sollen keine Ansammlungen geben.

-       Bitte nicht unnötig lange auf dem Gelände verweilen, zügig slippen.

 

Wir werden auf diese Regeln durch entsprechende Schilder an den Schranken nochmal aufmerksam machen.

Unabhängig davon gelten auch die in Bayern aufgestellten Regularien bzgl. Kontaktpersonen und Abstand.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und Informieren sobald sich Neuerung ergeben.

Zu den anstehenden/aufgeschobenen Terminen erfolgt nochmals eine separate Info.

 

Weiteres auch unter https://www.bootssportfreunde-buergstadt.de/corona/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bootssportfreunde Bürgstadt e.V.

 

Sebastian Wünsch

 

-1. Vorsitzender-


UPDATE 01.05.2020:

 

auf Grund der anhaltenden Ausgangsbeschränkungen, wird unsere Slipanlage noch NICHT wieder eröffnet.

In Bayern wurden die bestehenden Beschränkungen bis zum 10.05. weiter verlängert.

Mindestens so lange müssen die Schranken geschlossen bleiben.

 

 

Wir hoffen in der kommenden Woche auf neue Informationen und zumindest einen Richtwert,

ab wann das Boot fahren wieder erlaubt ist.

 


 

UPDATE 31.03.2020:

auf Grund der aktuellen Lage bleibt unsere Slipanlage bis aus weiteres geschlossen !

 

Lt. Mitteilung der bayerischen Landesregierung:

 

Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen,

die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen.

Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.

 

sowie der Zentralstelle der Wasserschutzpolizei Bayern:

 

Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“

 

Somit ist auch das Bootfahren an sich, in Bayern, untersagt.

 

 

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.